Finanztip: Nicht werbefrei – Urteil gegen Ratgeberportal rechtskräftig
Die Online-Ratgeberseite Finanztip muss „Affiliate“-Verlinkungen künftig deutlich und unmissverständlich als geschäftliche Handlung kennzeichnen und darf nicht mehr behaupten, sie seien „werbefrei“. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro. Ein entsprechendes Urteil hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt.