Finanztip: Nicht werbefrei – Urteil gegen Ratgeberportal rechtskräftig

Die Online-Ratgeberseite Finanztip muss „Affiliate“-Verlinkungen künftig deutlich und unmiss­verständlich als geschäftliche Hand­lung kenn­zeichnen und darf nicht mehr behaupten, sie seien „werbefrei“. Bei Verstößen droht ein Ordnungs­geld bis zu 250 000 Euro. Ein entsprechendes Urteil hat der Bundes­gerichts­hof nun bestätigt.