Musterfeststellungsklage: Klagen im Namen der Verbraucher – alle Infos
Früher mussten Verbraucher stets für sich klagen. Heute können sie sich an Musterfeststellungsklagen beteiligen – ohne Risiko. Gewinnen Verbraucherschutzverbände die Klagen, kommen registrierte Verfahrensteilnehmer zu ihrem Recht. So können Sparkassen-Kunden mit Prämiensparverträgen eine womöglich vierstellige Zins-Nachzahlung durchsetzen. Neu: Jetzt können auch Prämiensparer der Stadtsparkasse München ihr Recht auf einen Zinsnachschlag anmelden. test.de sagt, wie Musterfeststellungsklagen funktionieren und wie Verbraucher profitieren können.