Künstlersozialkasse: 2021 kein Mindesteinkommen erforderlich

Die soziale Absicherung von selbst­ständigen Künst­lern und Publizisten über die Künstlersozialkasse bleibt 2021 auch dann bestehen, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie nichts verdienen konnten. Die Regelung ist Teil des Sozialschutzpakets III der Bundes­regierung.