Unverschuldeter Autounfall: Abrechnen und kassieren statt reparieren

Wer unver­schuldet einen Auto­unfall hat, muss seinen Wagen nicht reparieren lassen. Es ist auch erlaubt, sich auf Basis eines Gutachtens oder eines Kosten­vor­anschlags per „fiktiver Abrechnung“ das Geld für die Beseitigung des Schadens von der gegnerischen Versicherung erstatten zu lassen. Auch eine Beila­ckierung kann mit abge­rechnet werden, so der Bundes­gerichts­hof in einem neuen Urteil.