Unverschuldeter Autounfall: Abrechnen und kassieren statt reparieren
Wer unverschuldet einen Autounfall hat, muss seinen Wagen nicht reparieren lassen. Es ist auch erlaubt, sich auf Basis eines Gutachtens oder eines Kostenvoranschlags per „fiktiver Abrechnung“ das Geld für die Beseitigung des Schadens von der gegnerischen Versicherung erstatten zu lassen. Auch eine Beilackierung kann mit abgerechnet werden, so der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil.