Strafprozess: Rainer von Holst zu Haftstrafe verurteilt
Das Landgericht Augsburg hat den Anlagehai Rainer von Holst unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs an Anlegern zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
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Das Landgericht Augsburg hat den Anlagehai Rainer von Holst unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betrugs an Anlegern zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.