Schönheitsreparaturen: Mieter müssen oft weder renovieren noch zahlen8. April 2021 ingolf Steuertipps In fast jedem Mietvertrag steht: Schönheitsreparaturen sind Sache der Mieter. Doch laut Bundesgerichtshof ist diese Klausel oft unwirksam. test.de informiert und gibt Tipps. Tweet