Privatinsolvenz: Schufa verkürzt Speicherfrist
Die Schufa verkürzt ab sofort die Speicherdauer der Restschuldbefreiung auf sechs Monate. Sie kommt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zuvor.
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Die Schufa verkürzt ab sofort die Speicherdauer der Restschuldbefreiung auf sechs Monate. Sie kommt damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zuvor.