Mitarbeiteraktien: Höherer Freibetrag

Für Mitarbeiter­aktien, die Beschäftigte börsennotierter Unternehmen vergüns­tigt erhalten, soll ab 1. Juli 2021 ein höherer Steuerfrei­betrag gelten. Das beschloss der Finanz­ausschuss des Deutschen Bundes­tages. Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer müssen den Rabatt beim Bezug solcher Aktien versteuern, wenn er den Frei­betrag über­steigt. Er beträgt derzeit 360 Euro und wird auf 1 440 Euro vervierfacht.