Datenschutz-Grundverordnung: Mehr Auskunft für Versicherte

Laut einer Entscheidung des Bundes­gerichts­hofs könnten Versicherte zukünftig interne Vermerke oder Korrespondenzen erhalten, wenn sie von ihrer Versicherung Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Das Auskunfts­recht der Datenschutz-Grundverordnung reduziere sich nicht auf biogra­fische Daten. Der Bundes­gerichts­hof stellte sich mit seinem Urteil auf die Seite eines Versicherungs­kunden. Der hatte sich mit dem Umfang der Daten­auskunft seiner Lebens­versicherung nicht zufriedengegeben (Az. VI ZR 576/19).